Beschädigungen der Arbeitsmittel führen zu Unfällen!
Wenn Arbeitsmittel nicht regelmäßigen Prüfungen unterzogen werden, können Beschädigungen der Arbeitsmittel zu Unfällen führen.
Der Benutzer oder die befähigte Person sollten die Arbeitsmittel durch einen Prüfsachverständigen regelmäßig prüfen lassen.
Die Ergebnisse der Arbeitsmittelprüfungen durch die befähigte Person und den Prüfsachverständigen sind zu dokumentieren.
Aufbewahrung der Dokumentation der Prüfergebnisse
Die Dokumentation der Prüfergebnisse und Prüfprotokolle sollten Sie bis zum nächsten Prüftermin aufbewahren.
Organisieren Sie strukturiert Ihre Fälligkeiten der Prüf- und Wartungsaufgaben.
Egal ob einmalige Aufgaben, oder periodische Wartungen: Mit der Wartungsplaner Software behalten Sie den Überblick in einfacher Art und Weise.
Planen und lenken Sie alle Aufgaben zentral. Vergeben Sie Aufgaben im Unternehmen an die jeweiligen Verantwortlichen.
Unsere Software verschafft allen Beteiligten einen Überblick über offene und anstehende Aufgaben.
Das Zusatzmodul eMail-center sorgt für eine automatische E-Mail Benachrichtigung
Kein Fälligkeitstermin und keine Wartung mehr vergessen!
Das Modul Wartungsplaner eMail-Center benachrichtigt die Verantwortlichen zum richtigen Zeitpunkt.
Die zuständigen Personen werden bei Handlungsbedarf erinnert, nichts wird vergessen.
Definieren Sie die Fälligkeiten der Wartungsarbeiten, damit Sie automatisch erinnert werden.
Legen Sie Dokumente wie Bedienungsanleitungen oder Prüfprotokolle zentral zu den Objekten oder Berichten/Aufgaben strukturiert ab.
Sachkundigenprüfungen und UVV-Prüfungen
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz haben einen hohen Stellenwert.
Deshalb haben wir eine Management-Software entwickelt, in der alle gesetzlichen Prüftermine eingebunden werden.
Nach § 10 der Betriebssicherheitsverordnung müssen Arbeitsmittel regelmäßig geprüft werden.
Um Ihnen den damit verbundenen Organisationsaufwand zu erleichtern, kann die Software Wartungsplaner für Sie die erforderlichen Prüfungen planen und dokumentieren.
Dies gilt insbesonders für:
- Krane
- Winden, Hub- und Zuggeräte
- ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel
- Brandschutztore und –türen
- Leitern, Tritte und Regale
- Toren, Türen und Fenstern
- elektrisch betriebene Roll- und Schiebetore
- Hebebühnen,Überladebrücken
- Kettenprüfungen
- Anschlagmittel
- Feststellanlagen
Erstellung von Plänen für Prüfungen. Die Effizienzgewinne sind erheblich.
Die Verwaltung alle Prüftermine kann wesentlich effizienter durchgeführt werden, wenn man stets sieht, was bereits erledigt wurde und was noch zu erledigen ist.
Haben Sie Fragen?
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Dann kontaktieren Sie uns.
Gerne stehen wir Ihnen beratend bei, um Ihnen die passende Lösung für Sie und Ihren Unterhalt zu bieten.
Telefon: +49 6104/65327
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