Definition Instandhaltung laut DIN 31051

Verwaltung der Anlagen und Maschinen mit Arbeiten für die Instandhaltung

Was versteht man unter dem Begriff Instandhaltung?
Definition laut DIN 31051:
Die Bedeutung der Instandhaltung ist die Kombination aller technischen und administrativen Maßnahmen sowie Maßnahmen des Managements während des Lebenszyklus einer Betrachtungseinheit zur Erhaltung des funktionsfähigen Zustandes oder der Rückführung in diesen, so dass sie die geforderte Funktion erfüllen kann.

fachgerechte Instandhaltung von Arbeitsmitteln
Durch zunehmende Komplexität der Instandhaltung steigt auch der Anspruch an die Instandhalter.
Software zur Überwachung von Arbeiten in der Instandhaltung. Für Inspektionen, Wartungen technischer Anlagen und Maschinen.

Die fachgerechte Instandhaltung von Arbeitsmitteln leistet einen wichtigen Beitrag für die Arbeitssicherheit. Dokumentieren Sie erfolgte oder anstehende Instandhaltungsarbeiten mit einer Software. So entgeht Ihnen und Ihren Mitarbeitern kein Instandhaltungstermin


Die Software Wartungsplaner übernimmt die Verwaltung der Arbeits- und Betriebsmittel im Unternehmen und protokolliert somit lückenlos sämtliche Aktivitäten.

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Überwachung fälliger Termine
Wartungskosten reduzieren
Eine Software unterstützt Sie bei der Planung und Überwachung fälliger Inspektions- und Instandhaltungstermine.
Die Instandhaltung dient zur Feststellung und Beurteilung des Ist-Zustands sowie der Wahrung bzw. Wiederherstellung des Sollzustands einer Anlage.

Abgrenzung zu Instandsetzung und Wartung:
Inspektion, Wartung und Instandsetzung beinhalten alle vorbeugenden Maßnahmen, um eine Maschine so lange wie möglich funktionsfähig zu erhalten und sie bei Störungen wiederherzustellen.



Im Wartungsplaner können beliebige Wartungs- und Prüfobjekte angelegt werden.
Typische Objekte die erfasst werden:

  • elektrische Betriebsmittel
  • Maschinen und Anlagen
  • Stapler und Hebezeugen
  • Feuerlöscher
  • Druckbehälter
  • Regale, Regalanlagen
  • Leitern und Tritte

Für den sicheren Zustand der Arbeitsmitteln sind regelmäßige und dokumentierte Prüfungen erforderlich.
Die Sicherheit von Arbeitsmitteln muss nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) für alle Arbeitsmittel, wie z.B. Maschinen, Anlagen, Elektrogeräte und Werkzeuge, die im Betrieb benutzt werden über die gesamte Nutzungsdauer regelmäßig durch eine befähigte Person überprüft werden.
Ein sicherheitswidrige Zustände wird somit rechtzeitig erkannt. Die Gefährdungspotentiale und die Gefährdungen müssen frühzeitig beseitigt werden.



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Prüftermine dokumentieren und erinnern lassen

Einfach klar und übersichtlich - Wartungstermine mit dem Wartungsplaner verwalten

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Haben Sie die Prüfberichte für den Betriebsprüfer griffbereit?
Sind Sie gut vorbereitet für das Audit?
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