Den Kontrollen durch Aufsichtsbehörden locker entgegen sehen.
Mit dem Wartungsplaner Software werden die vorgeschriebenen Arbeitsschutzaufgaben sicher umgesetzt.
Bei Kontrollen und Nachweispflichten sind Sie mit dem Prüf- und Wartungsplaner der HOPPE Unternehmensberatung jederzeit auf der sicheren Seite.
Vorgaben durch die Betriebssicherheitsverordnung und die DGUV
Die Vorschriften der Betriebssicherheitsverordnung und die DGUV geben vor, dass die Arbeitsmittel, Geräte, Maschinen und Anlagen im Betrieb regelmäßig geprüft werden müssen.
Die Prüfung erfolgt bei vor Inbetriebnahme, bei wiederkehrenden Prüfungen oder bei außergewöhnlichen Prüfungen nach Änderungen.
Alle Prüfungen müssen sorgfältig dokumentiert werden.
Bei den Kontrollen von Aufsichtsbehörden oder Auseinandersetzungen mit Versicherern sollten Sie die Erfüllung der Arbeitgeberpflichten rechtssicher nachweisen können.
Der Nachweis gelingt einfach und schnell mit der Wartungsplaner Software.
Rechtssichere und zeitgemäßen Dokumentation, mit der Sie alle geforderten Nachweispflichten erfüllen!
Wir bieten eine Praxis-Software zur rechtssicheren und zeitsparenden Organisation von Prüfung, Wartung und Instandhaltung aller Arbeitsmittel und Anlagen.
Vorausschauend warten - Ausfälle von Maschinen minimieren durch Predictive Maintenance
Ziel der vorausschauenden Wartung ( Predictive Maintenance ) ist es, die Ausfälle von Maschinen und Anlagen zu minimieren.
Eine
Instandhaltungssoftware wie der HOPPE Wartungsplaner ebnet dafür den Weg.
Die regelmäßige Überprüfung von Anlagen und Maschinen gehört zu den Routineabläufen in Unternehmen.
Dabei können Wartung und Instandhaltung auf unterschiedlich hohen Niveaus durchgeführt werden.
Vorbeugende Instandhaltung versus zustandsbasierten Instandhaltung
- Bei der vorbeugenden Instandhaltung wird ausschließlich visuell inspiziert.
- Bei der zustandsbasierten Instandhaltung, werden für das sogenannte Condition Monitoring Messinstrumente eingesetzt.
Der Wartungsplaner ermöglicht die Digitalisierung von Big Data.
Betreiben von Arbeitsmitteln (BGR 500)
In der BG-Regel „Betreiben von Arbeitsmitteln“ (BGR 500) sind die erhaltenswerten Inhalte der zurückgezogenen Unfallverhütungsvorschriften (Prüf- und Betriebsbestimmungen) zusammengestellt.
Somut werden die unverzichtbare Schutzziele von zurückgezogenen Unfallverhütungsvorschriften ermöglicht.
Die BG-Regel folgt in ihrem Aufbau im Wesentlichen der Gliederung nach Arbeitsmitteln oder Arbeitsverfahren entsprechend den Unfallverhütungsvorschriften.
Die Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BG-Regeln) sind Zusammenstellungen bzw. Konkretisierungen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften (Gesetze, Verordnungen) sowie berufsgenossenschaftliche Vorschriften (Unfallverhütungsvorschriften).
Die BG-Regeln richten sich an den Unternehmer.
Die BG-Regeln sollen bei der Umsetzung der Pflichten aus den staatlichen Arbeitsschutzvorschriften helfen.
Bei Beachtung der Empfehlungen der BG-Regeln kann man davon ausgehen, dass die in Unfallverhütungsvorschriften geforderten Schutzziele erreicht werden.
Verlinkungen zu Verordnungen je Prüfobjekt!
Über die Dateianhänge werden je Prüfobjekt notwendige Verordnungen zur Berufsgenossenschaft verlinkt.
Dort sind auch Schulungsvideos, Unterweisungsvorlagen und weitere hilfreiche Informationen zu finden.
Wartungsmanagement im Zeitalter der Digitalisierung
Der Wartungsplaner bietet eine bessere Prozesskontinuität und gleichzeitig volle Transparenz bezüglich der durchgeführten Tätigkeiten.
- Effizienzsteigerung durch digitale Verwaltung
- Optimierte Arbeitsabläufe durch eine zentrale Dokumentenablage
- Inspektionen von Anlagen und Geräten mit standardisierten Vorlagen optimieren
- regelmäßige Wartungspläne werden eingehalten
Asset Management und Anlagenmanagements
Die Einführung neuer Technologien in der Software gestützten Instandhaltung hat einen bedeutenden Einfluss auf die Effizienz und Leistungsfähigkeit des Anlagenmanagements.
Mit dem Asset Management HOPPE Wartungsplaner können Sie den Zustand und die Leistung Ihrer Anlagen optimieren.
Haben Sie Fragen?
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Dann kontaktieren Sie uns.
Gerne stehen wir Ihnen beratend bei, um Ihnen die passende Lösung für Sie und Ihren Unterhalt zu bieten.
Telefon: +49 6104/65327
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Testen Sie die Software 3 Wochen kostenlos.
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