Neue Arbeitsstättenverordnung in Kraft Die neue Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist Kraft.

Arbeitsstätten gemäß Arbeitsstättenverordnung sicher prüfen und betreiben

Die Arbeitsstättenverordnung dient der Sicherheit
Die Arbeitsstättenverordnung dient der Sicherheit und dem Schutz der Gesundheit der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten.

Arbeitsstättenverordnung und die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) einfach erfüllen und umsetzen.
Die Arbeitsstättenverordnung regelt die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten in Arbeitsstätten.

Struktur der Arbeitsstättenverordnung geändert
Neue Arbeitsstättenverordnung in Kraft Die neue Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) wurde am 2. Dezember im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, seit 3. Dezember ist sie in Kraft.
Die Struktur der Verordnung wird insgesamt so verändert, dass die bisherige Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) in die Arbeitsstättenverordnung in Artikel 1 eingeordnet wird. Artikel 2 wird in Zukunft eine eigenständige Arbeitsschutzverordnung zur künstlichen optischen Strahlung (OStrV) enthalten.

Behalten Sie den Überblick über die prüfpflichtigen Betriebsmittel in Betrieb


Die Software Wartungsplaner übernimmt die Verwaltung der Arbeits- und Betriebsmittel im Unternehmen und protokolliert somit lückenlos sämtliche Aktivitäten.

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Wie Sie die Arbeitsstättenverordnung im Unternehmen wirkungsvoll in die Praxis umsetzen!
Die Verordnung zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen.

Arbeitsstätten sicher prüfen und betreiben.
Was hat sich geändert, welche Auswirkungen hat die neue Arbeitsstättenverordnung ? Am 3. Dezember 2016 ist die Arbeitsstättenverordnung in neuer Fassung in Kraft getreten. Umfangreicher als die bisherige ArbStättV enthält die neue Fassung Regelungen zu Beleuchtung und Sichtverbindungen nach außen, Sanitärräumen, Pausenräumen und Unterkünften. Das Thema Bildschirmarbeitsplätze wurde komplett neu aufgenommen.

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Überprüfung ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel .Verlängerung

Pflicht: Überprüfung elektrischer Betriebsmittel
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Prüfpflicht nach DGUV Vorschrift 3. Überprüfung elektrischer Anlagen
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So setzen Sie die  Verordnung für Arbeitsstätten in der Praxis um. So

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Software um die betrieblichen und gesetzlichen Pflichten leichter zu meistern
Die deutsche Verordnung über Arbeitsstätten enthält Mindestvorschriften für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten
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Wer profitiert vom Wartungsplaner?
Die professionelle Lösung richtet sich insbesondere an Instandhaltungsleiter, Produktionsleiter, technische Leiter und Sicherheitsfachkräfte, Fachkräfte für den Arbeitsschutz. Letztere sind reichlich mit bürokratischen Aufgaben bestens vertraut.
Sie wissen ebenfalls, dass Berufsgenossenschaften und Auditoren immer transparent und möglichst detailliert über wiederkehrende Prüftermine informiert werden wollen, die im Zusammenhang mit der Maschinen, Anlagen und prüfpflichtigen Objekt entstehen.
Damit die Übersicht nicht verloren geht, schaffen die einzeln anlegbare, individuell verwaltbare Auswertungen, Reports und Analysen in der Wartungsplaner Software Abhilfe.

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Das Ziel ist es, die Kosten zu senken und die Produktivität zu steigern. Risiken alternder Assets müssen frühzeitig erkannt und gesteuert werden. Mit der Software verfügen Sie über ein Asset Refurbishment and Replacement Programm. Was ist ein Asset Refurbishment and Replacement Program? Ein Asset Refurbishment and Replacement Programm ist eine Software zur Verwaltung von Modernisierungen und zum Austausch von Anlagen.

Technische Arbeitsmittel und Betriebsmittel vom Gesetz her prüfpflichtig.
Der Wartungsplaner erstellt ein exaktes Kataster über die anfallenden Prüfungen Ihrer Arbeitsmittel.
Vermeiden Sie Stillstandzeiten oder Ausfälle Ihrer Maschinen.
Erfüllen Sie mit dem Wartungsplaner die Anforderungen gemäß der Betriebssicherheitsverordnung.

  • Technische Arbeitsmittel
  • Türen und Tore
  • Elektrische Anlagen und Arbeitsmittel
  • Leitern und Tritte
  • Anschlagmittel und Ketten
  • Persönliche Schutzausrüstung (Absturz, Halten & Retten etc.)
  • Flurförderzeuge, Hubwagen
  • Betriebsmittel
  • Maschinen und Anlagen
  • Werkzeuge
  • Hebebühnen



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