DGUV Vorschrift elektrische Anlagen

Prüfplaketten nach DGUV Vorschrift 3

Prüfintervalle – Regelung der Unfallversicherungsträger
Für normale Betriebs- und Umgebungsbedingungen gibt eine Tabelle der Durchführungsanweisung zu § 5 bewährte Prüffristen vor. Diese Prüfintervalle sind weder starr noch fest vorgegebenen, sondern als Richtwerte für normale betriebliche Bedingungen zu verstehen. Die Beurteilung der tatsächlich vorhandenen Betriebs- und Umgebungsbedingungen kann im Einzelfall durchaus eine andere Prüffrist ergeben. Einen schriftlichen Nachweis der Einstufung vorhandener Faktoren für die Festlegung der Prüfintervalle fordert die DGUV Vorschrift 3 (BGV A3) nicht. Weiterhin führt die Durchführungsanweisung zur DGUV Vorschrift 3 (BGV A3) eine Fehlerquotenregelung an.
Wird demnach in bestimmten Betriebsbereichen eine maximale Fehlerquote von 2 % nicht überschritten, kann damit die Plausibilität der festgelegten Prüfintervalle erbracht werden. Die Durchführungsanweisung zur DGUV Vorschrift 3 (BGV A3) ist im Gegensatz zum eigentlichen § 5 rechtlich nicht bindend!

Wiederholungsprüfung elektrischer Geräte!
Rechtspflichten zur Prüfung gemäß ArbSchG, BetrSichV, TRBS & DGUV Vorschrift 3 durchführen


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DGUV Vorschrift 3
Die DGUV Vorschrift 3, elektrische Anlagen und Betriebsmittel (vormals BGV A3) besagt, dass alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder von Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft errichtet, gewartet oder verändert werden dürfen.

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Gefahren bei Mitarbeitern vermeiden
Unternehmen müssen die Betriebssicherheitsverordnung umsetzen, damit ihre Beschäftigten möglichst nicht in Gefahr geraten.
Besonders wichtig dabei ist die Prüfung der Arbeitsmittel. Die verantwortlichen Mitarbeiter müssen hierbei einiges beachten!

Regelmäßige Prüf- und Wartungstermine sicher einhalten
Für Maschinen, elektrische Geräte und Arbeitsmittel sind regelmäßige Prüf- und Wartungstermine gesetzlich vorgeschrieben. Der Wartungsplaner zeigt auf einem Blick, wann die letzte Überprüfung stattgefunden hat bzw. wann die nächste Wartung fällig ist.



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Prüftermine dokumentieren und erinnern lassen

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Prüfintervalle der Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Anlagen und Betriebsmittel nach der DGUV Vorschrift 3.