Ist der Leiterbeauftragte für die Leiterprüfung verantwortlich?

Verzeichnis für Leitern und Tritten , Leiterkontrolle und Leiterinspektion für den Leiterbeauftragten

Betriebssicherheitsverordnung
In der Betriebssicherheitsverordnung §§ 3 und 14 ist festgelegt, dass eine regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten durchzuführen ist

Erstellen Sie als Leiterbeauftragter einen Leitfaden für die Leiterprüfung im Betrieb.

Voraussetzungen für eine befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten
Wer zur befähigten Person zur Prüfung von Leitern und Tritten bestellt werden soll, muss drei Voraussetzungen erfüllen:

  • Eine einschlägige Berufsausbildung haben,
  • Berufserfahrung besitzen und
  • zeitnahe berufliche Tätigkeit ausüben.

Zustandsprüfung von Leitern und Tritten
Leitern und Tritte dürfen nur dann verwendet werden, wenn sich diese in einem sicheren Zustand befinden und sie regelmäßig wiederkehrend geprüft werden. Bevor Leitern und Tritte zum Einsatz kommen, ist im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung die sichere Verwendung zu beurteilen und zu dokumentieren.

Wie oft müssen Leitern und Tritte geprüft werden?
Leitern und Tritte müssen mindestens alle 12 Monate von einem Leiterbeauftragten geprüft werden.
Die Prüfintervalle richten sich nach den Betriebsverhältnissen, insbesondere nach der Nutzungshäufigkeit, der Beanspruchung sowie der Häufigkeit und Schwere festgestellter Mängel bei vorangegangenen Prüfungen.
Die erneute Überprüfung der Leitern und Tritte sowie des Leiterzubehörs muss jedoch spätestens nach 12 Monaten erfolgen.
Die Ergebnisse der Leiterprüfung müssen vom Leiterbeauftragten dokumentiert werden.

Was wird bei der UVV-Prüfung von Leitern und Tritte geprüft?
Bei der Leiterprüfung wird geprüft, ob Verschleiß, Verformungen oder Defekte vorliegen, ob Bauteile fehlen und Verbindungselemente ordnungsgemäß funktionieren.
Sind die Betriebsmittel in einem einwandfreien Zustand, werden Sie mit eine Prüfsiegel gekennzeichnet. Auf dem Prüfsiegel ist der Zeitpunkt der nächsten Leiterprüfung vermerkt. Liegen Mängel vor, werden die jeweiligen Leitern und Tritte aussortiert und dürfen nicht mehr verwendet werden.
Der Leiterbeauftragter erfasst als befähigte Person systematisch die Leitern und Tritte und kennzeichnet diese eindeutig mit Inventaretiketten. Die Überprüfung erfolgt anhand einer Checkliste. Die Dokumentation erfolgt in einer Leiterprüfersoftware, die an die nächste Leiterprüfung erinnert.


Die Software Wartungsplaner übernimmt die Verwaltung der Arbeits- und Betriebsmittel im Unternehmen und protokolliert somit lückenlos sämtliche Aktivitäten.

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Telefon: +49 (0) 6104 / 65327
Gerne können Sie uns auch per e-Mail kontaktieren
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Die Arbeit mit Leitern und Tritten ist im Arbeitsalltag besonders unfallträchtig.
Nicht umsonst ist die regelmäßige Prüfung der Arbeitsmittel gemäß Betriebssicherheitsverordnung und DGUV Information 208-016 verpflichtend. Neben der Dokumentation der Prüfung muss auch eine lesbare Leitergebrauchsanweisung gemäß DIN EN 131-3 angebracht sein.

Zustandsprüfung von Leitern und Tritten
Leitern und Tritte dürfen nur dann verwendet werden, wenn sich diese in einem sicheren Zustand befinden und sie regelmäßig wiederkehrend geprüft werden. Bevor Leitern und Tritte zum Einsatz kommen, ist im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung die sichere Verwendung zu beurteilen und zu dokumentieren.

Betriebsanweisung für Leitern und Tritte
Einfach klar und übersichtlich - Das bietet Ihnen der benutzerfreundliche Wartungsplaner für den Leiterbeauftragten.
Das Leiterprüfer Programm erstellt das Verzeichnis für Leitern und Tritten , Leiterkontrolle und Leiterinspektion nach DGUV Information 208-016

Wie oft müssen Leitern und Tritte geprüft werden?
Die Leiterprüfung muss mindestens einmal jährlich stattfinden. Die genauen Zeitabstände ergeben sich jedoch aus den Betriebsverhältnissen.
Sind Leitern und Tritte täglich im Einsatz, sollte auch die Leiterprüfung in Form einer Sicht- und Funktionsprüfung täglich durchgeführt werden. Die genauen Prüfintervalle legt der Arbeitgeber anhand der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung fest.

Die regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten durch eine befähigte Person ergibt sich aus § 3 Betriebssicherheitsverordnung und der BGV D36.
Danach hat der Arbeitgeber für diese Prüfung zu sorgen. Eine Hilfestellung leistet dabei die Information der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung 208-016 „Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten“. Die Prüfung ist durch befähigte Personen vorzunehmen, die der Arbeitgeber bestimmen kann. Diese Fachkräfte müssen jedoch die Vorgaben der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 „Befähigte Personen“ erfüllen.

Profitieren von der Erfahrung unserer Experten und finden individuelle Lösungen für ihre betrieblichen Herausforderungen als Beauftragter für Leiterprüfungen.

Der Wartungsplaner dokumentiert die regelmäßige Überprüfung nach sicherheitsrelevanten und technischen Kriterien gemäß einschlägiger Regelwerke (DGUV Vorschrift 208-016, BetrSichV).

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Überprüfung der Arbeitsmittel und Protokollierung mit Wartungsplaner
Sicherheit steht an erster Stelle und es ist unerlässlich, dass Arbeitsmittel ordnungsgemäß instand gehalten werden.

Die Notwendigkeit von Prüfungen ist offenkundig und so ist in den letzten Jahren der Bedarf nach einem Nachweis dieser Prüfungen gestiegen – der Nachweis der Regelbefolgung und die Vorlage von Prüfungsprotokollen werden immer wichtiger.

In der Vergangenheit waren Papierprotokolle anfällig für Fehler und mit der übergroßen Abhängigkeit von manueller Eingabe ein Hindernis für die Produktivität. In den letzten Jahren hat die Digitalisierung viele Chancen aufgetan und neue Prüfungslösungen machen sich nun die verfügbaren digitalen Technologien zunutze.

Als Entwickler der in Deutschland Österreich und Schweiz führenden Wartungsplanung- und Prüffristenmanagement, hat der Hoppe Wartungsplaner eine einzigartige Position inne:
Das Verständnis der täglichen Routine der Sicherheitsbeauftragten, Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie der Instandhaltungsmanager, die die Prüfungen koordinieren. Das Tool unterstützt im Wartungsmanagement und macht die Dokumentation der wiederkehrenden Wartungen und regelkonformen Prüfterminen so einfach wie möglich.
Der Wartungsplaner von HOPPE bietet eine Lösung, die digitale Prüfungsaufzeichnungen erfasst und sie automatisch in Prüfungsberichte integriert.

Instandhaltungsplanung mit dem Wartungsplaner erweitern
Eine vorbeugende Instandhaltung ist der Schlüssel zu kontinuierlicher Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit. Mit der Instandhaltungssoftware Wartungsplaner transformieren Sie diesen essentiellen Bereich durch eine Software, die speziell für die Anforderungen entwickelt wurde. Erleichtern Sie das Instandhaltungsmanagement in Ihrem Unternehmen durch die digitale Erfassung von Wartungsplänen. Für den Erfolg in der Produktion ist das ganzheitliche Management von Maschinen und Anlagen unerlässlich.

Das kann der Wartungsplaner:

  • Strukturierte Erfassung aller Maschinen
  • Planung, Koordination und Analyse von wiederkehrenden Wartungen
  • Dokumentation aller Instandhaltungstätigkeiten mit Checklisten
  • Erfassung von Maschinenstörmeldungen
  • mobile Erfassung mit der APP

Alle Ihre Maschinen, Anlagen,Geräte und Werkzeuge werden mit einem Inventaretikett (Aufkleber mit Barcode) gekennzeichnet. Die Barcodeetiketten können mit Ihrem Smartphone oder einem mobilen Scanner erfasst werden.

Erstellung von Plänen für Prüfungen. Die Effizienzgewinne sind erheblich.
Die Verwaltung alle Prüftermine kann wesentlich effizienter durchgeführt werden, wenn man stets sieht, was bereits erledigt wurde und was noch zu erledigen ist.



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