Partner für maßgeschneiderte Wartungsunterstützung
Der Wartungsplaner dient als Maintenance Support und versorgt die Instandhaltung mit technischen Informationen zur Wartung ihrer Maschinen und Peripheriegeräte und bietet im Vorfeld Unterstützung, um Maschinenausfälle vor Ort zu vermeiden.
Es ist auch möglich, den Betriebszustand von Maschinen zu analysieren und den Wartungsverlauf einzusehen.
Wenn Sie technische Unterstützung bei der Wartung benötigen, kann der Wartungsplaner Ihren Mechanikern technische Anweisungen geben.
Wartungsplaner wurde von unseren erfahrenen Consultants, EHS Experten FaSis und Fachkräften für Arbeitssicherheit entwickelt.
Unsere Consultants betreuen Sie bei der Einführung und unterstützen Sie laufend beim Einsatz der Software.
Das Wartungssystem für all Ihre Anforderungen
Das Wartungsmanagementsystem, welches Ihnen die volle Kontrolle über Ihre Wartungsprozesse gibt und sie effizienter arbeiten lässt.
Mit unserer Wartungssoftware, ist es so einfach wie nie, die Wartungsarbeiten zu verwalten.
Navigieren Sie mit der Wartungssoftware durch Ihre Anlagen und Maschinen und definieren sie im Handumdrehen den nächsten Wartungstermin.
Sorgfältig die Fristen für die Gerätewartung einhalten
Aus Sicherheitsgründen müssen Elektrogeräte regelmäßig überprüft werden.
Hierfür gelten bestimmte Anforderungen und gesetzliche Vorschriften.
Zahlreiche Geräte sind täglich im Einsatz, die regelmäßig in vorgegebenen Abständen gewartet werden müssen.
Andernfalls kann das haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Grundlage für die Wartung sind die Unfallverhütungsvorschrift (UVV) und die Herstellerangaben des jeweiligen Geräts.
Immer wieder kommt es auch in Betrieben zu Stromunfällen und Bränden.
Ursachen sind dabei meist Verschleiß oder unsachgemäße Nutzung der elektrischen Geräte.
Sämtliche Elektrogeräte in den Betrieben müssen jedoch aus Sicherheitsgründen regelmäßig fachgerecht überprüft werden. (UVV, VDE-Prüfung, DGUV Vorschrift 3)
Darunter fallen alle elektrischen Geräte und Betriebsmittel in den Büros, ebenso die Kaffeemaschine, der Staubsauger und die Mikrowelle.
Die Berufsgenossenschaft hat mit der Unfallverhütungsvorschrift Regeln für die Sicherheit festgelegt.
Generell ist die Überprüfung der elektrischen Geräte vor der ersten Inbetriebnahme, vor Wiederinbetriebnahme, etwa nach Umrüstung, und in regelmäßigen Zeitabständen vorgeschrieben.
Elektrische Betriebsmittel werden unterschieden in:
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind Elektrogeräte, die während des Betriebs bewegt oder zu einem anderen Platz gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind.
Dazu zählen zum Beispiel Kaffeemaschinen und Staubsauger. Hier ist eine jährliche Prüffrist vorgesehen, in Büros (Drucker, Telefon etc.) alle zwei Jahre.
Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind fest installierte elektrische Geräte, die nicht leicht bewegt werden können. Dazu gehören auch solche Geräte, die vorübergehend fest angebracht sind, wie etwa Waschmaschinen. Hier ist eine Prüffrist alle vier Jahre vorgesehen.