3 Tipps für Ihre Regalprüfung
Welche Regale müssen regelmäßig geprüft werden?
Es gibt wesentliche Unterschiede über die Art und Weise wie eine Regalprüfung durchgeführt werden soll.
Die DGUV Regel 108-007 definiert Lagereinrichtungen und Regale als Arbeitsmittel - somit unterliegen Sie den Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
Die Betriebssicherheitsverordnung verpflichtet Arbeitgeber dazu, sämtliche Lagereinrichtungen und Regale systematisch und regelmäßig durch einen Regalprüfer zu prüfen.
Wie ist das Protokoll einer Regalprüfung aufgebaut?
Das Prüfprotokoll der Regalprüfung beinhaltet eine Dokumentation aller Mängel.
Das Protokoll wird nach der Prüfung vor Ort erfaßt und an den Prüfbericht im Wartungsplaner als Dateianhang angehängt.
Welche Anforderungen gelten bei internen Regalprüfungen?
Zu Beginn ist zu überprüfen ob das Regal entsprechend der Montageanleitung aufgebaut wurde.
Wichtig ist, dass die Verbände vorhanden und an der richtigen Stelle angeordnet sind.
Jede Veränderung an den Fachhöhen und Feldweiten beeinträchtigt die Tragfähigkeit.
Es ist bei der Regalprüfung darauf zu achten, dass die Tragfähigkeitsangaben aus der Montageanleitung eingehalten werden.
Keine Wartung gemäß den Empfehlungen der Hersteller vergessen.
Rechtlich relevant sind die gesetzlich vorgeschriebenen Intervalle für Sicherheits- und Messtechnischen Kontrollen (STK/MTK).
Die Einhaltung dieser Intervalle ist schriftlich zu dokumentieren.
Gerade für Betriebsbegehungen wird es immer wichtiger, Unterlagen über die Wartung und Instandhaltung vorlegen zu können.
Es empfiehlt sich ein Verzeichnis in digitaler oder schriftlicher Form als Bestandsverzeichnis der Betriebsmittel zu führen, in dem alle Intervalle und Prüfungen des Equipments hinterlegt sind.
Instandhaltungssoftware transformiert die Instandhaltungswelt
Instandhaltungssoftware wird den Instandhaltungssektor transformieren. Produzierende Unternehmen können klein anfangen, sich weiterentwickeln und schnell von Software gesteuerten Effizienzsteigerungen profitieren.
Langfristig wird es zu Ihrem Erfolg beitragen, wenn sie ihr Unternehmen zukunftssicher aufstellen.
Hoppe Unternehmensberatung gibt ihnen Tipps zur Entwicklung und Umsetzung einer Instandhaltungsstrategie sowie wichtige Anwendungsfälle und mehr.
Der Gesetzgeber misst dem Prüffristenmanagement eine große Rolle zu.
Sollten Sie als Prüfplaner bei der Prüfplanung fehlerhaft oder lückenhaft arbeiten, führt dies zu einer schlechten Betriebssicherheit. Im Zuge einer Betriebsprüfung kann auch die Richtigkeit Ihrer Prüf- und Wartungsplanungsdokumente auf dem Prüfstand stehen.
Wartungsplaner erstellt die Dokumentation zum Thema Arbeitssicherheit
Wir unterstützen Sie bei der Dokumentation rund um das Thema Arbeitssicherheit, damit Sie alle gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorgaben in Ihrem Betrieb erfüllen.
Arbeitsschutz Software für ihren Unternehmenserfolg
Der Einsatz einer Software für den Arbeitsschutz und der Arbeitssicherheit ist meist unmittelbar mit dem Unternehmenserfolg verbunden.
Eine passende Software für die Verwaltung der Prüftermine wird die Aufbau- und Ablauforganisation möglichst optimal unterstützen.
Umso wichtiger ist es, bei der Softwareauswahl gründlich zu vergleichen und eine sachliche neutrale Software-Evaluation vorzunehmen.
Software für das Prüffristenmanagement unterstützt das Planen, Ausführen und Kontrollieren von Aufgaben.
Bei der Durchführung der Prüfungen, Wartungen und Inspektionen müssen die Termineinhaltung und der inhaltliche Fortschritt ständig überprüft werden. Sie werden mit dem Wartungsplaner abgeglichen. Neben der strukturierten Abwicklung hilft die Software unter anderem bei der Terminverfolgung, Regelung der Zuständigkeit und Optimierung.
Regelmäßige Überprüfungen von Arbeitsmitteln
In der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ und auch in der DGUV Regel 100-500 „Betreiben von Arbeitsmitteln“ werden regelmäßige Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln gefordert.
Natürlich muss die Prüfung der Arbeitsmittel auch Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung sein.
In der Gefährdungsbeurteilung sollten zusätzlich die betriebsspezifischen Gegebenheiten berücksichtigt werden.
Festgelegt werden müssen:
Prüfintervalle, der Prüfumfang und der Personenkreis (Prüfer, sachkundige Person)
Beispiele für prüfpflichtige Arbeitsmittel:
- Leitern und Tritte
- Anschlagmittel
- Stapler, Flurförderfahrzeuge
- Elektrische Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3
- PSA
- Anschlag und Lastaufnahmemittel
- Regale und Lagereinrichtung